AGB Kraushaar Ferienwohnungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kraushaar Ferienwohnungen GmbH, Plöner Straße 54, 23701 Eutin
Sitz der Gesellschaft: Eutin
Registergericht: Amtsgericht Hamburg, HRB 182077
Geschäftsführung: Christof Temmel, Max Jonas
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge über die mietweise
Überlassung von Ferienwohnungen im Verhältnis zwischen dem Mieter und Kraushaar Ferienwohnungen GmbH,
Plöner Straße 54, 23701 (im Folgenden: Kraushaar) sowie dem Vermieter der Ferienwohnung. Der Mietvertrag wird
von Kraushaar im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers der jeweiligen Ferienwohnung abgeschlossen. Dieser,
nicht Kraushaar, ist Vermieter der Wohnung. Kraushaar ist nur als Vermittler tätig und erbringt die
Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Kraushaar ist nicht Reiseveranstalter im Sinne von
§ 651a Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter.
2. Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande.
(1) Mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der jeweiligen Internet-Buchungsplattform und dem Klick auf den
Button zur zahlungspflichtigen Bestellung, der mit den Worten "kostenpflichtig buchen" oder einer entsprechenden
eindeutigen Formulierung beschriftet ist, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht. Mit Erhalt des
Mietvertrages von Kraushaar Ferienwohnungen ist der Vertrag geschlossen.
(2) Erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht persönlich vor Ort, per E-Mail, per Telefon oder per Brief,
erhält der Mieter den Mietvertrag. Dieser Vertrag wird durch die Online-Bestätigung über den Gäste-Login oder den
fristgerechten Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung oder die Unterschrift des Mieters geschlossen.
3. Mietgegenstand
(1) Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Objekt. Alle Objekte sind vollständig möbliert
und ausgerüstet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Bettwäsche, Handtücher, Kinderbett oder Hochstuhl
nicht gestellt. Eine Bestellung dieser Gegenstände ist gegen zusätzliches Entgelt möglich.
(2) Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird nicht
erstattet bzw. vergütet.
(3) Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt und belegt werden. Das
Mietobjekt darf durch den Mieter nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte
überlassen werden.*
(4) Der Mietvertrag berechtigt ausschließlich zur Nutzung der Räume des Mietobjekts. Sofern in Anlagen zusätzlich
die Nutzung von gemeinschaftlichen Schwimmbädern, Saunen, Fitnessräumen, Waschräumen oder Ähnlichem
ermöglicht wird, können daraus keine Rechte gegen Kraushaar hergeleitet werden. Dies betrifft insbesondere das
Recht zur Stornierung, zur Minderung der Miete oder des Schadensersatzes sollten diese Angebote nicht verfügbar
sein.
(5) Der Mieter hat das Mietobjekt und die darin vorhandenen Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu
behandeln. Hunde dürfen nur in der maximal erlaubten Anzahl nach vorheriger Anmeldung und Bestätigung in die
dafür ausgewiesenen Mietobjekte mitgebracht werden. Andere Haustierarten sind nicht gestattet. Es ist untersagt,
Hunde allein im Mietobjekt zu belassen. Sie dürfen nicht auf Möbel, ins Bett oder in die Duschkabine/Badewanne.
Hundehaare und sonstige Hinterlassenschaften sind vor Abreise vollständig zu entfernen.
In Mietobjekten, in denen Hunde nicht erlaubt sind, können wir nicht garantieren, dass sich dort nicht zu einen
früheren Zeitpunkt Hunde aufgehalten haben. Aus einem solchen Sachverhalt ergibt sich kein Regressanspruch oder
die Möglichkeit einer kostenfreien Stornierung.
Bei der Buchung eines Nichtraucherobjekts ist das Rauchen im Objekt untersagt.*
(6) Der Mieter hat etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars unverzüglich
Kraushaar anzuzeigen.*
(7) Kraushaar hat keinen Einfluss auf Größe und Lage eines zum Mietobjekt gehörigen Pkw-Parkplatzes. Soweit dem
Mieter ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag
zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Mietgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet Kraushaar nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Unteroder
Weitervermietung des Stellplatzes ist untersagt.*
(8) Die Nutzung von Haushaltssteckdosen der gebuchten Unterkunft zur Ladung von Elektroautos ist dem Mieter
ausdrücklich untersagt.*
(9) Fahrräder, E-Bikes etc. sind bei Unterstellung in Fahrradräumen oder Gemeinschaftskellern gegen Diebstahl oder
Vandalismus nicht versichert, die Absicherung obliegt dem Halter selbst (z.B. über eine Versicherung).
(10) Falls dem Mieter im Mietobjekt ein Internet Anschluss zur Verfügung steht, gilt Folgendes: Der Mieter verpflichtet
sich, den Internetanschluss nicht zu nutzen für
die Verbreitung oder den Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder
Hinweise auf solche Inhalte;*
rechtswidrige Kontaktaufnahmen;*
die Verletzung von nationalen und/oder internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und/oder
Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;*
das Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte;*
die Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an Mieter oder Dritte
zur Folge haben;*
den unaufgeforderten Nachrichtenversand (sogen. "Spamming");*
die Benutzung von Einrichtungen oder für das Ausführen von Anwendungen, die zu
Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses
führen oder führen können.*
Sofern Verbindungsprobleme auftreten, ist Kraushaar bemüht, diese zu beheben. Schadenersatzansprüche des
Mieters sind insoweit ausgeschlossen.
4. Miete, Zahlungen
(1) Der Mieter ist verpflichtet, die für das Mietobjekt und die von ihm eventuell zusätzlich in Anspruch genommenen
Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an Kraushaar zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die
jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die im Gesamtpreis enthaltenen Positionen der Endreinigung und der
Servicepauschale sind obligatorisch.
(2) Der Mieter hat bis zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises,
mindestens 100,00 €, an Kraushaar zu leisten. Der Restbetrag ist durch den Mieter bis spätestens 14 Tage vor dem
Anreisetag an Kraushaar zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Kraushaar. Bei kurzfristigen Buchungen
(Buchungen/Reservierungen 10 Tage vor Mietbeginn) ist der gesamte Mietpreis vorab zu überweisen.
5. Stornierung / Nichtantritt / Umbuchung
(1) Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung
schriftlich gegenüber Kraushaar zu erklären. Kraushaar bemüht sich in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu
vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden
können, gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittspauschalen:
bis 28 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung ohne Berechnung eines Mietpreises,
ab dem 27. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt werden 100% des Mietpreises in Rechnung gestellt.
Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Kraushaar. Der Nachweis eines
geringeren Schadens bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Kraushaar vorbehalten.
(2) Bei Rücktritt ab 27 Tage vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt wird aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands
eine Bearbeitungsgebühr von 75,00 € erhoben. Kraushaar empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
(3) Auf Umbuchungen besteht generell kein Anspruch. Erfüllt Kraushaar den Umbuchungswunsch innerhalb des
gebuchten Ferienobjektes
fällt bis zum 28. Tag vor Mietbeginn für die Umbuchung keine Bearbeitungsgebühr an.
Ab dem 27.Tag vor Mietbeginn ist keine Umbuchung mehr möglich. In diesem Fall kann der Vertrag zu den
oben genannten Bedingungen storniert werden.
Die Umbuchung in ein anderes Ferienobjekt ist mit einer Stornierung und Neubuchung gleichzusetzen. Es gelten die
Bedingungen aus Punkt 5.1. und 5.2.
Bitte beachten Sie die bei Buchung ggf. abweichenden Stornierungsbedingungen des jeweiligen Vertriebspartners.
6. Rücktritt des Vermieters
(1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von
Kraushaar gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Kraushaar berechtigt, vom Mietvertrag mit dem
Mieter zurückzutreten.
(2) Kraushaar ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten,
z. B. falls
höhere Gewalt oder andere vom Vermieter bzw. von Kraushaar nicht zu vertretende Umstände, die die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
der Vermittlungsvertrag über das Mietobjekt zwischen dem Eigentümer des Mietobjekts und Kraushaar
Ferienwohnungen vor Mietbeginn beendet wird,
ein Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des
Mieters oder des Zwecks, gebucht werden,
Kraushaar begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Kraushaar oder des jeweiligen
Eigentümers/Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich von Kraushaar zuzurechnen ist,
ein Verstoß gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß Ziffer 3 der AGB vorliegt.
(3) Bei berechtigtem Rücktritt von Kraushaar entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.
7. Anreise, Kurtaxe
(1) Das Mietobjekt steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag voraussichtlich ab 16.00 Uhr zur Verfügung, je nach
Freigabe der Rezeption. In Ausnahmefällen kann die Schlüsselübergabe auch erst nach 16.00 Uhr erfolgen. Wir
bitten in diesem Fall um ihr Verständnis.
(2) Die Schlüsselübergabe erfolgt nach vollständigem Eingang der Mietzahlung am Anreisetag im jeweils vertraglich
vorgesehenen Vermietungsbüro von Kraushaar vor Ort oder durch den Eigentümer, sofern nicht durch eine
Hinterlegung in einem Schlüsselsafe laut Anreise-Dokumenten vorgesehen, d. h.
im Service-Büro Dahme, Lange Wiese 4, 23747 Dahme,
im Service-Büro Kellenhusen, Strandstraße 3, 23746 Kellenhusen,
im Service-Büro Grömitz, Wicheldorfstraße 2, 23743 Grömitz,
im Service-Büro Scharbeutz, Seestraße 47, 23683 Scharbeutz,
im Service-Büro Fehmarn, Landkirchener Weg 1, 23769 Fehmarn
im Service-Büro Laboe, Strandstraße 10, 24235 Laboe
im Service-Büro Schönberg, Palstek 11, 24217 Schönberg
im Service-Büro Heiligenhafen, Lauritz-Maßmann-Straße 4, 23774 Heiligenhafen
am Verwaltungsbüro Eutin, Plöner Straße 54, 23701 Eutin
am Tresorstandort, Wagrienring 50, 23730 Sierksdorf
(3) Aufgrund Satzung der Gemeinde besteht für Kraushaar die Verpflichtung, die Kurabgabe (Kurtaxe) von dem
Mieter bei dessen Anreise einzuziehen. Die Kurkarten werden nach Zahlung der Kurtaxe bei Anreise übergeben.
8. Abreise
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu räumen
und die ihm bei Anreise ausgehändigten Schlüssel am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr im zuständigen
Vermietungsbüro von Kraushaar zurückzugeben.*
(1) Sämtliche Schlüssel sind spätestens am Abreisetag zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter.*
(2) Das Mietobjekt ist von dem Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, sämtliche Mülleimer entleert,
Leergut und Altpapier entsorgt, Geschirr abgewaschen, sämtliche Fenster, Türen und Tore verschlossen, Markisen
eingefahren. Nach Abreise des Mieters erfolgt eine obligatorische Endreinigung des Objekts durch Kraushaar. Sollte
das Objekt vom Mieter nicht gemäß diesen AGB hinterlassen worden sein, behält sich Kraushaar die
Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere in Gestalt von
zusätzlichen Reinigungskosten von mindestens 150 € ausdrücklich vor.
9. Haftung von Kraushaar Ferienwohnungen
Kraushaar haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter und Kraushaar auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Kraushaar
und/oder der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für sonstige Schäden haften Kraushaar und der
Vermieter nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung von Kraushaar und/oder des
Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an
den Leistungen von Kraushaar und/oder des Vermieters auftreten, wird Kraushaar bei Kenntnis oder auf
unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
10. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Ort des jeweils vertraglich bestimmten Vermietungsbüros von Kraushaar.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Oldenburg in Holstein. Sofern ein Vertragspartner
die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als
Gerichtsstand Oldenburg in Holstein.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
11. Personenbezogene Daten
Der Vermieter und Kraushaar erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Mieters nur
zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere
nach dem BDSG und der DSGVO zulässig ist. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Vermieter
und/oder Kraushaar kann der Mieter jederzeit der Datenschutzerklärung von Kraushaar unter
https://www.kraushaar-ferienwohnungen.de/datenschutz entnehmen.
Mit seiner Buchung willigt der Gast ein, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse) an den Dienstleister Paketin GmbH zur Durchführung einer kontaktlosen Schlüsselübergabe
weitergegeben werden.
*Im Falle einer Zuwiderhandlung haftet der Mieter Kraushaar bzw. dem Vermieter des Mietobjekts gegenüber auf
Schadensersatz. Der Mieter verpflichtet sich, Kraushaar Ferienwohnungen und den Vermieter von allen Ansprüchen
Dritter freizustellen, die sich bei einem Verstoß gegen die vorgenannten Pflichten ergeben würden.
Stand 10/2024